XPRESS ya move - education & events
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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- Alle Leistungen und Angebote von XPRESS ya move - education & events erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Annahme der Ware oder der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
- Angebot und Vertragsschluss
Angebote von XPRESS ya move - education & events sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Ein Vertrag kommt zustande, wenn XPRESS ya move - education & events die Bestellung schriftlich bestätigt oder ausführt. Abweichende Vereinbarungen, Annahmeerklärungen des Bestellers und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder einer gleichwertigen Bestätigung von XPRESS ya move - education & events.
- Stornierungskosten
Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann XPRESS ya move - education & events unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 5 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe eingetreten ist.
- Verpackung und Versand
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist eine Lieferung ab Lager von XPRESS ya move - education & events vereinbart. Versendet XPRESS ya move - education & events auf Wunsch des Bestellers, erfolgt der Versand stets auf Gefahr des Bestellers. Die Kosten für Fracht und Verpackung trägt der Besteller. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen. Verzögert sich der Versand aus Gründen die der Besteller zu verantworten hat, erfolgt der Gefahrübergang mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Besteller. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Besteller.
Stand: Oktober 2007
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